Am 19.02.2020 veröffentlichte die EU-Kommission ihre „europäische Datenstrategie“ und steckte damit den datenpolitischen Pfad der nächsten Jahre ab. Ambitioniertes Ziel der Kommission ist dabei nichts geringeres als die „Schaffung eines einheitlichen europäischen Datenraums, eines echten Binnenmarkts für Daten [...] in dem sowohl personenbezogene als auch nicht-personenbezogene Daten [...] sicher sind und in dem Unternehmen auch leicht Zugang zu einer nahezu unbegrenzten Menge hochwertiger industrieller Daten erhalten.“ Bereits in den Jahren zuvor hat die EU einen legislativen Schwerpunkt auf die Digitalisierung und Datenwirtschaft gelegt. Zur Ausgestaltung der Datenstrategie sollen in den kommenden Jahren diverse weitere Rechtsakte folgen.
Hendrik promoviert an der Universität zu Köln zur kartellrechtlichen Beurteilung des Datenaustauschs über digitale B2B-Plattformen. Zudem ist er wissen
schaftlicher Mitarbeiter in den Bereichen Kartell- und Datenschutzrecht bei Loschelder Rechtsanwälte.
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